Entsprechenserklärung
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Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
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Vorstand und Aufsichtsrat der Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte Holding AG erklären zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 161 AktG:
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1. Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe der Entsprechenserklärung vom 27. Mai 2009 und der Bekanntmachung des Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden: DCGK) in der Fassung vom 18. Juni 2009 am 5. August 2009 durch das Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers wurde den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 6. Juni 2008 mit folgenden Abweichungen entsprochen:
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- Im Rahmen der bei der Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte Holding AG vereinbarten variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder nach dem Vergütungsmodell „Economic Value Added“ (EVA) war eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele bei außerordentlichen Ereignissen in Abweichung von Ziffer 4.2.3 Absatz 3 Satz 3 DCGK möglich.
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Begründung:
Unterjährig auftretende außerordentliche Ereignisse, die bei der Planung noch nicht vorhersehbar waren, sollten gegebenenfalls im Rahmen der Vergütungsbemessung berücksichtigt werden können.
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- Für außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen hatte der Aufsichtsrat bei der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder nach EVA in Abweichung von Ziffer 4.2.3 Absatz 3 Satz 4 DCGK keine direkten Begrenzungsmöglichkeiten (Caps) vereinbart.
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Begründung:
Bei dem bei Praktiker angewendeten Vergütungssystem nach EVA handelt es sich um ein hergebrachtes System, das seinerzeit noch nicht angepasst worden war.
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2. Seit der Bekanntmachung des DCGK in der Fassung vom 18. Juni 2009 am 5. August 2009 bis zum Tag der heutigen Erklärung ist den Empfehlungen des DCGK mit folgender Abweichung entsprochen worden:
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- Im Rahmen der bei der Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte Holding AG vereinbarten variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder nach dem Vergütungsmodell „Economic Value Added“ (EVA) war eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele bei außerordentlichen Ereignissen in Abweichung von Ziffer 4.2.3 Absatz 3 Satz 3 DCGK möglich.
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Begründung:
Unterjährig auftretende außerordentliche Ereignisse, die bei der Planung noch nicht vorhersehbar waren, sollten gegebenenfalls im Rahmen der Vergütungsbemessung berücksichtigt werden können.
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3. Zukünftig wird allen Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 18. Juni 2009 entsprochen.
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Kirkel, den 27. Januar 2010
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Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte Holding AG
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Der Vorstand Der Aufsichtsrat
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Archiv: Entsprechenserklärung 2009
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Archiv: Entsprechenserklärung 2008
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Archiv: Entsprechenserklärung 2005
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