Entsprechenserklärung

 

Entsprechenserklärung


Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex


Vorstand und Aufsichtsrat der Praktiker AG erklären gemäß § 161 AktG zu den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex":

Seit Abgabe der Entsprechenserklärung vom 26. Januar 2011 wurde und wird allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") in der am 2. Juli 2010 bekannt gemachten Fassung vom 26. Mai 2010 mit folgender Abweichung entsprochen:

Die Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern außer den Herren Fox und Schultheis stellen für die Berechnung des Abfindungs-Caps im Hinblick auf die variable Vergütung abweichend von Ziffer 4.2.3. Abs. 4 Satz 2 DCGK nicht auf das abgelaufene und das laufende Geschäftsjahr, sondern auf den Nominalbetrag der Zieltantieme ab. Hierdurch wird vermieden, dass sich die Zieltantieme, die sich abhängig von dem Jahresergebnis auf bis das Dreifache ihres Nominalbetrags belaufen kann, in einer überhöhten Abfindung niederschlagen kann.



Kirkel, den 25. Januar 2012


Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte Holding AG


Der Aufsichtsrat Der Vorstand




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Archiv: Entsprechenserklärung 2011


Archiv: Entsprechenserklärung 2010


Archiv: Entsprechenserklärung 2009


Archiv: Entsprechenserklärung 2008


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Archiv: Entsprechenserklärung 2006


Archiv: Entsprechenserklärung 2005